Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) regelt die Vorschriften für die amtliche Bootskennzeichnung.
Das Bootskennzeichen muss in mindestens 10 cm Höhe dauerhaft an beiden Bug- oder Heckseiten angebracht sein. Mehr Informationen zu Bootskennzeichen finden Sie auf: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Kennzeichnung-Kleinfahrzeuge/Kennzeichnung-Kleinfahrzeuge-page.html
Die Bootskennzeichen werden paarweise in Standardmaßen (Zeichenhöhe: 10 cm | 12,5 cm | 15 cm) für beide Bordseiten in Helvetica-Schriftart (Arial) angebracht. Für Bootskennzeichen ist die Mindesthöhe von 10 cm auch für kleine Boote vorgeschrieben. Je nach Schiffsgröße ist das Bootskennzeichen in der Größe anzupassen (z.B. 12,5 oder 15 cm Zeichenhöhe).
Circa-Maße (L x H) für Bootskennzeichen:
Bootsname:
z.B. Arial, Cooper Balck, Impact, Times
Vektorgrafiken:
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